§ 1 Der Sportverein Düdenbüttel e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport
a) die Ehrennadel
b) die Ehrenmitgliedschaft
c) das Amt des Ehrenvorsitzenden
d) den Ehrenbrief verleihen.
§ 2 Ferner können durch den Sportverein
a) Deutsche Meisterschaften Platz 1 - 3
b) die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
c) Norddeutsche Meister
d) Landesmeister
e) der Aufstieg in die höchste Spielklasse
f) ein Einsatz in der Nationalmannschaft, beim 1., 10. und jedem weiteren 10. Einsatz
g) weitere außergewöhnliche Leistungen
ausgezeichnet werden.
§ 3 In den Sportarten Tischtennis, Tennis und Turnen können außerdem Bezirksmeister geehrt werden.
§ 4 Die Ehrennadel wird in Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Frauen und Männer geehrt, die den Sportverein durch langjährige Mitgliedschaft unterstützt haben.
Die Verleihung der Ehrennadel in Silber setzt eine fünfundzwanzigjährige Mitgliedschaft, die der Ehrennadel in Gold eine fünfzigjährige Mitgliedschaft voraus.
§ 5 Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können -auf Vorschlag des Vorstands- von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 6 Ehemalige Vorsitzende, die sich besonderer Verdienste um den Verein erworben haben, können -auf Vorschlag des Vorstands- von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
§ 7 Der Ehrenbrief kann in Würdigung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports an Männer und Frauen verliehen werden, die sich diese Verdienste außerhalb des Vereins erworben haben.
§ 8 Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Vereins. Die Ehrungsvorschläge sind beim Vorstand einzureichen.
§ 9 Über die Verleihung der Auszeichnungen sowie der Vorschläge zu §5 und §6 entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Zu der laufenden Saison werden Mannschaften, Trainer und Betreuer nur ein Mal geehrt.
§ 10 Über die vorgenannten Ehrungen können Urkunden ausgestellt werden.
§ 11 Falls eine andere Institution (z. B. die Gemeinde) eine der Ehrungen durchführt, kann dies die Ehrung durch den Sportverein ersetzen.
§ 12 Die Ehrungen können vom Vorstand wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.
Durch die Mitgliederversammlung am 27. März 1997 beschlossen.